Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

 

             

 

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäftsabschlüsse an. Jede abweichende Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder unsere Lieferung Vertragsinhalt.

Der Kunde darf seine gegen uns gerichteten Ansprüche nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung an Dritte abtreten. Die Regelung des § 354a HGB bleibt davon unberührt.

Der Kunde wird gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass seine Daten von uns gespeichert werden. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes.

Sollte eine Bestimmung diese Vertrages unwirksam sein oder wer­­den, wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile davon nicht berührt. Die Parteien werden sich gemeinsam bemühen die unwirksame Klausel durch eine andere zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Zweck nahe kommt.

2. Angebote / Auftragsbestätigungen

Unsere Angebote und Listenpreise sind freibleibend. Alle Aufträge und Vereinbarungen, auch die mit unserem Außendienst getroffen wurden, sind erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Annahme durch Lieferung verbindlich.  Die Angebote sind max. einen Monat gültig.

Gewünschte Zusatzleistungen, die nicht im Auftrag oder der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert in Rechnung gestellt.

Die Preise gelten, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart, ohne Montage- oder ähnliche Serviceleistungen.

Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, damit gehen wir bei den Angeboten für die Montage, wenn nicht ausdrücklich abweichendes im Angebot niedergelegt ist, davon aus, dass die gegebene Bausubstanz keine verdeckten Mängel enthält. Nachträglich festgestellte vorhandene Baumängel die eine ordnungsgemäße Montage beeinflussen können,  führen zum Ausschluss der Gewährleistung. Die Behebung der Mängel wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die auf den Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Maße, Anschläge bei Türen oder andere maßgebende Details sind verbindlich, wenn ihnen nicht widersprochen wird. Der Kunde ist damit zur Abnahme  der Produkte verpflichtet.

3. Kreditwürdigkeit

Wir setzen bei der Annahme eines Auftrages die Kreditwürdigkeit des Käufers voraus. Ist diese Voraussetzung bei Abschluss des Vertrages nicht gegeben oder entfällt sie danach, können wir vom Vertrag zurücktreten oder die sofortige Zahlung verlangen. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

4. Preise

Es gelten für die Berechnung die am Tag der Lieferung gültigen Preise sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Lieferungen ab Werk oder Auslieferungslager.

Die Preise in Angeboten verstehen sich als netto zzgl. der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und dem für die gesamte Lieferung oder Teile desselben vorgesehenen Liefertermins, mehr als vier Monate und treten nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen für den Liefergegenstand, insbesondere aufgrund von Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten, um mehr als 5% ein, sind wir berechtigt, den Preis für die Teile der Gesamtlieferung angemessen (d.h. im Ausmaß der Erhöhung unserer Einstandskosten) zu erhöhen, die nach Ablauf von vier Monaten zur Auslieferung vorgesehen sind. Beläuft sich die von uns geltend gemachte Preiserhöhung auf mehr als 5% des Preises, der Gesamtlieferung, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt unserer Mitteilung über die oben genannte Preisänderung vom Vertrag zurückzutreten.

5. Lieferung

Von uns bestätigte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Werden wir an der rechtzeitigen, in der Auftragsbestätigung genannten Terminvereinbarung durch Fälle höherer Gewalt, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Streiks oder Mangel an Rohstoffen behindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wird uns die Vertragserfüllung aus den oben genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferung frei. Der Käufer wird sowohl von der Behinderung, als auch von der Unmöglichkeit umgehend verständigt. Schadensersatz des Käufers wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

6. Verpackung und Versand

Verpackungsmaterial wird gesondert berechnet und nicht zurück genommen, mit Ausnahme widerverwendbarer Paletten, für die nach ordnungsgemäßer Rückgabe eine Gutschrift erteilt wird. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Wir sind nicht verpflichtet eine Transportversicherung abzuschließen.

7. Rücktritt

Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt 20% Stornogebühren zu fordern.

8. Zahlung

Alle Rechnungen, die eine Montageleistung beinhalten (Handwerkerrechnung), sind bei Fertigstellung netto ohne Abzug zahlbar. Wir können jedoch die Leistung von einer Vorauszahlung in Höhe des Materialwertes (ca. 35 % der Rechnungssumme) abhängig machen. Des weiteren können von uns weitere Abschlagszahlungen nach Baufortschritt (VOB) gefordert werden.

Bei Zahlungen von reinen Materialrechungen bei Lieferung 3 % Skonto, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto, sofern keine sonstige fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Zahlungseingangs bei uns.

Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wir behalten uns vor über die Hereingabe von Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Für den Fall, dass ein Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen können, können wir die gesamte Forderung sofort fällig stellen. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen lnkassovollmacht berechtig. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, wenn die Gegenforderung anerkannt wurde.

Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 455 BGB. Hierzu kommen nachstehende Erweiterungen: Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unseren Geschäftsverbindungen mit dem Käufer. Die Vorbehaltsware ist von der übrigen Ware getrennt zu lagern und gegen Feuer zu versichern.

Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung der Ware im Sinne der § 947 und § 950 BGB mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechnendes Kaufpreises zu. Der Käufer verwahrt die Sachen unentgeltlich für uns. Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern. Zu unseren Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung oder zur Verpfändung ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Ware mit allen Rechten an uns ab. Für den Fall. dass die Ware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretene Forderung einzuziehen. Eine Abtretung der Verpfändung dieser Forderung ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer hat uns Zutritt zu der noch in unserem Besitz befindlichen Ware zu gewähren, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Ware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.

Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt trägt der Kläger.

10. Beschaffenheit der Ware / Mängelhaftung und Gewährleistungen

Angaben zu unserer Ware sind reine Beschaffenheitsangaben, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Garantien bezeichnet.

Abweichungen, die innerhalb der handelsüblichen Grenzen liegen, stellen keine Mängel dar. Dies gilt insbesondere für geringe Abweichungen in Materialstärke, Formatabmessungen, Konstruktionsmerkmalen, Einstreuung und Farbtönen.

Beeinträchtigungen, die auf nicht vorhersehbare Mängel der Bausubstanz, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, Einsatz ungeeigneter Reinigungsmittel, unsachgemäßen Änderungen oder unsachgemäßen Instandsetzungsarbeiten, die von uns nicht durchgeführt wurden, beruhen, stellen keine Mängel dar.

Angaben und Auskünfte über die Konstruktion, Eignung, Verwendung, Verlegung und Reinigung unserer Ware, insbesondere in Bezug auf die Eignung für einen bestimmten Gebrauchszweck befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Der Käufer bestimmt den Einsatz und Gebrauch des Produkts, eine Haftung durch uns, wegen Nichteignung des Gebrauchszwecks entfällt.

Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist. Beanstandungen wegen Minder- oder Falschlieferungen sowie Mängel können nur innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich beanstandet werden.

Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Eingriffe oder Änderungen von anderer Seite an der gelieferten Ware vorgenommen wurden, wenn die Ware unsachgemäß montiert, in Betrieb genommen, benutzt oder gereinigt worden ist. Die Gewährleistungen richten sich nach dem vom Hersteller angegebenen Nutzungs- und Einsatzbedingungen. Bei berechtigten Beanstandungen beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Die Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages kann der Kunde nicht verlangen.

Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen.

Eine Haftung für Mängelfolgeschäden übernehmen wir nicht, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei unsachgemäßer Reinigung der Sanibord Paneele entfällt die Gewährleistung. (Siehe Pflegeanleitung)

11. Direktverklebung

Eventuelle Unebenheiten an den Wänden werden von der 3 mm starken Sanibord®-Plattenware durch die Direktverklebung übernommen. Eine absolute glatte Wandfläche kann nur durch vorheriges verspachteln der Wandflächen erreicht werden. Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich, wenn nicht schriftlich anderes vereinbart wurde, über diese Baugegebenheiten einig. Die dadurch eventuell entstehenden optischen, nicht technischen Mängel schließen eine Mängelhaftung aus.

12. Sanifirm®-Hartverfugungen

Aussparungen und Ausschnitte in unseren Paneelsystemen werden fast ausschließlich mit Sanifirm®-Hartverfugung versiegelt. Die Verfugung erfolgt in fachgerechter Arbeitsweise.

13. Wochenendarbeiten

Für Arbeiten, die an Wochenenden durchgeführt werden, hat der Auftraggeber, wenn nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, die handelsüblichen Zuschläge auf die geleisteten Arbeitsstunden zusätzlich zu zahlen.

14. Montage, Zuschnitt, Aufmaß & Schuttentsorgung

Die Montage erfolg nach Absprache. Ein ungehindertes Arbeiten im Montagebereich muss gewährleistet sein. Der Material- und bauseits gegebene, handelsübliche Verschnitt, kann technisch bedingt, bei Gewerken bis zu 7 % vom Aufmass bzw. Zuschnittmaß abweichen. Dieser ist, wenn nicht schriftlich abweichendes vereinbart wurde, vom Kunden zu tragen. Die Schuttentsorgung erfolgt bauseits.

15. De- und Montage der Elektro- und Sanitärinstallationen:

Die De- und Montage von Elektroinstallationen dürfen nicht von unseren Monteuren durchgeführt werden und sind kein Bestandteil der Montagearbeiten.  Für De- und Montage von Elektroinstallationen im Rahmen der ungehinderten Montagearbeiten hat der Auftraggeber zu sorgen.

16. Bauseitige Leistungen:

- Abladen von (Material-)Lieferungen an der Baustelle, incl. notwendigem Gerät;

- Heranführen von Baustrom, 230 Volt,  in unmittelbare Nähe des Arbeitsbereiches;

- Kostenfreie Gestellung von geeigneten Hebewerkzeugen wie z. B. Gabelstapler. Ab einer Arbeitshöhe von 4000 mm müssen aus Sicherheitsgründen, wenn nicht anders vereinbart, eine Hubarbeitsbühne oder geeignete Gerüste gestellt werden. Diese müssen für die gesamte Dauer der Montagearbeit zur Verfügung stehen.

17. Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Traunstein

18. Stand

Dezember 2016

Iso-Pan Vertriebs GmbH / Rinckstr. 15 a / 83435 Bad Reichenhall / Geschäftsführer: Hans Werner Bellenberg

 

 

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